Allgemeine Geschäftsbedingungen Dohltec

Alarm- und Sicherheitstechnik

1. Allgemeines

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung vom 01.01.2014 sind Bestandteil aller mit uns (Dohltec- Alarm- und Sicherheitstechnik, Mike Hinzmann) geschlossenen Verträge. Einkaufs- und Servicebedingungen gelten nur den AGB entsprechend. Regelungen, die von diesen Bedingungen abweichen, gelten erst dann als wirksam, so wie diese von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Fall, dass diese AGB Regelungen beinhalten, die unwirksam sein sollten, gelten die übrigen Regelungen weiterhin und unwirksame Regelungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die auf den Zweck des Wirtschaftens in seinen Formulierungen zutreffen.

2. Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen, Abnahme, Vertragslaufzeit, Kündigung

Von uns abgegebene Angebote sind unverbindlich. Es gelten die Preise unserer Preisliste. Bei Werk- und Dienstleistungsverträgen, die über den Normalfall hinausgehen, sind wir berechtigt Abschlagszahlungen zu fordern. Bei überschreiten von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% p.a. über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Mit Abnahme der installierten technischen Geräte durch den Kunden, ist die Arbeit in Inhalt, Funktion, Umfang und Programmierung ordentlich abgenommen. Nachfolgende Änderungen gelten dann als Korrekturen und werden wie ein Auftrag oder Update behandelt. Zusätzlich zu einem Komplett-Angebot bestellte Erweiterungen können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende einer Nutzungsperiode gekündigt werden, eine sofortige Deaktivierung kann jederzeit während unserer Geschäftszeiten erfolgen, entbindet jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung uns gegenüber. Alle Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Dohltec Alarm- und Sicherheitstechnik.

Für Service- und Wartungsverträge gilt, die 1. Nutzungsperiode beträgt 12 Monate und tritt mit Unterzeichnung in Kraft und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht mindestens 3 Monate (Poststempel) vor Ablauf einer Nutzungsperiode gekündigt wird. Andere Vereinbarungen können ausdrücklich mit uns in schriftlicher Form getroffen werden.

3. Datensicherheit

Der Kunde sichert uns zu, keine Rechte Dritter durch die Nutzung der Installation zu verletzen und stellt uns von der Haftung frei. Sollten Daten auf dem Übertragungsweg mitgeschnitten werden, so trägt der Kunde das Risiko bei Missbrauch durch Dritte.

4. Installation der Technik, Passwörter

Wenn nichts Anderes vereinbart, verpflichtet sich der Kunde spätestens 1 Wochen vor dem vereinbarten Beginn der Nutzungsperiode, die für die Installation erforderlichen Räume zugänglich zu machen. Der Montagetermin wird von uns für den Zweck der Installtion personell und materiell vorbereitet. Bei verschlossenen Räumen können wir zusätzliche Aufwendungen berechnen. Kosten für Alarmierung und Einsatz von Sicherheitsdiensten, Einsatzkräften oder anderen Dienstleistern übernimmt der Auftragnehmer nicht.

Mit Übergabe der Passwörter und Zugangsdaten, stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung frei und sichert zu, kein Material zu veröffentlichen das Dritte in ihren Rechten verletzt. Der Auftraggeber oder Referenzkunde ist verpflichtet, einen Hinweis auf Dohltec am Objekt des Auftraggebers zu platzieren aus dem hervorgeht, dass die Technik von Dohltec erstellt wurde. Außerdem erstellt der Referenzkunde dem Auftragnehmer ein Referenzschreiben aus dem hervorgeht mit den Leistungen der Dohltec Alarm- und Sicherheitstechnik zufrieden zu sein.

5. Haftung, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Wir garantieren eine Verfügbarkeit der Systeme von 99%. Für Wartungsarbeiten bzw. Update kann der Service kurzzeitig nicht erreichbar sein. Eine Garantie für Dienste Dritter wird nicht übernommen, unser Know-how verspricht jedoch Zuverlässigkeit.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Lübeck, ist der Kunde Kaufmann, gilt als Gerichtsstand Lübeck